Solaranlage im Kanton Bern.
Solarpflicht, Bewilligung, Förderung, Steuern und Rückliefervergütung – das gilt 2026 für dein Dach. Kurz erklärt und mit Quellen belegt.
Stand: 1. Oktober 2026
Meldung statt Baubewilligung.
Was für die meisten Dächer gilt.
Eine Solaranlage auf dem Dach braucht in der Bau- und Landwirtschaftszone in der Regel keine Baubewilligung. Es reicht eine Meldung über eBau an die Gemeinde, spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn.
Voraussetzung: Die Module ragen höchstens 20 Zentimeter über die Dachfläche, stehen nicht über die Dachränder hinaus, sind kompakt angeordnet und reflexionsarm. Die Meldung übernehmen wir für dich.
Wann es doch ein Baugesuch braucht.
- an schützenswerten Baudenkmälern, an erhaltenswerten, die zu einer Baugruppe gehören, und an Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung
- in Ortsbild- und Naturschutzgebieten, wenn der Schutz betroffen ist – Gemeinden können dort eigene Vorschriften haben, zum Beispiel in der Berner Altstadt
- bei aufgeständerten Anlagen auf Schrägdächern und bei grösseren freistehenden Anlagen
Für Flachdächer gelten eigene Vorgaben zu Höhe und Randabstand. Was für dein Dach gilt, klären wir für dich.
Neu seit 1. Januar 2026: Auch Anlagen an der Fassade können ohne Baubewilligung gebaut werden, wenn sie parallel zur Fassade höchstens 20 Zentimeter vorstehen, nicht über die Kanten hinausragen, einheitlich und reflexionsarm sind und keine Schmuckelemente überdecken. Auch hier gilt die Meldung über eBau. An Baudenkmälern braucht es weiterhin ein Baugesuch.
Pflicht beim Neubau, Meldung bei der Dachsanierung.
10 %der neuen Gebäudegrundfläche muss mindestens als Solarfläche gebaut werden. Pflicht für Neubauten und Erweiterungen seit 1. Januar 2026.
Neubau, Aufstockung, Anbau.
Neue Gebäude und Erweiterungen müssen im Kanton Bern Solarenergie erzeugen, mit Photovoltaik oder Solarwärme, auf dem Dach oder an der Fassade. Dazu kommt: Gut besonnte Dachflächen ab 50 m² müssen zu mindestens 60 Prozent belegt werden. Von beiden Regeln gilt die strengere.
- Bei reinen Wohnbauten bis 300 m² Gebäudefläche genügt wahlweise eine kleinere Anlage. Wie gross genau, rechnen wir dir aus.
- Befreit sind Bauten mit weniger als 50 m² neuer Gebäudefläche und Fälle, in denen die Anlage nach Abzug der Förderung mehr als 5 Prozent der übrigen Baukosten ausmachen würde.
Dachsanierung am bestehenden Haus.
Für bestehende Gebäude gibt es keine Solarpflicht. Wer aber mindestens die Hälfte einer Dachfläche neu eindecken lässt, muss die Solareignung über eBau melden, mit dem Bericht aus dem Solarrechner des Bundes, spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn.
Gebaut werden muss danach nichts. Steht das Gerüst ohnehin, lohnt sich der Blick auf die Solaranlage aber besonders: Bei einer Indach-Anlage ersetzen die Module gleich die Ziegel. So sieht das bei unserer Indach-Anlage in Liebefeld aus.
Auch das Bundesrecht verlangt seit 2023 Solaranlagen auf neuen Gebäuden mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche. Wie viel dein Dach liefern kann, zeigt dir unser Dach-Assistent in zwei Minuten.
Fördergelder vom Bund und von manchen Gemeinden.
CHF 3'600Einmalvergütung des Bundes für eine Anlage mit 10 kWp Spitzenleistung auf dem Dach, das braucht rund 50 m² Dachfläche.
Die Einmalvergütung des Bundes.
Der Bund fördert Solaranlagen mit einer Einmalvergütung, ausbezahlt über Pronovo. Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr, nur noch einen Beitrag pro Kilowatt Leistung. Ins Dach integrierte Anlagen erhalten etwas mehr als Anlagen auf dem Dach.
Den Antrag stellen wir nach der Inbetriebnahme für dich.
| Leistung der Anlage | Auf dem Dach | Ins Dach integriert |
|---|---|---|
| unter 30 kW | CHF 360 pro kW | CHF 400 pro kW |
| 30 bis unter 100 kW | CHF 300 pro kW | CHF 330 pro kW |
| ab 100 kW | CHF 250 pro kW | CHF 250 pro kW |
Kanton und Gemeinden.
Der Kanton Bern fördert Photovoltaik und Batteriespeicher nicht direkt. Im Solarbereich unterstützt sein Programm nur Solarwärme-Anlagen, dazu bidirektionale Ladestationen. Einige Gemeinden zahlen eigene Beiträge, zum Beispiel:
- Stadt Bern (ewb-Ökofonds): CHF 80 pro kW bis 30 kWp, für Batteriespeicher CHF 100 pro kWh (4 bis 50 kWh, nur zusammen mit einer Solaranlage).
- Thun: Beiträge an winteroptimierte Anlagen mit steilen Modulen, etwa an der Fassade, und an Anlagen, die das Dach eines älteren Gebäudes voll belegen.
- Biel: 25 Prozent an Anlagen mit Dachbegrünung, an der Fassade oder am Balkon, höchstens CHF 5'000.
Gemeindebeiträge müssen fast immer vor Baubeginn beantragt sein. Was deine Gemeinde zahlt, steht in unserer Offerte, den Antrag reichen wir für dich ein.
Was du von den Steuern abziehen kannst.
Abzug beim Kanton und beim Bund.
Im Kanton Bern gilt die Solaranlage als Liegenschaftsunterhalt: Du ziehst die Kosten im Jahr der Rechnung vom Einkommen ab. Seit 2024 gilt das auch beim Neubau. Auch ein Batteriespeicher, der mit deinem Solarstrom geladen wird, ist abziehbar.
Bei der direkten Bundessteuer geht das nur bei bestehenden Gebäuden; was im ersten Jahr nicht ausgeschöpft wird, lässt sich auf die zwei folgenden Jahre übertragen. Abziehbar ist immer nur, was du selbst bezahlst. Die Einmalvergütung wird verrechnet.
Verkaufter Strom und was sich 2029 ändert.
Kleine Anlagen bis 10 kWp musst du im Kanton Bern gar nicht deklarieren. Bei grösseren ist nur der Überschuss steuerbar: die Vergütung für eingespeisten Strom minus die Kosten für bezogenen Strom. Den selbst verbrauchten Solarstrom versteuerst du nicht.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts fällt beim Bund ab 2029 der Abzug für Energiesparmassnahmen am selbst bewohnten Haus weg. Ob der Kanton Bern seinen Abzug behält, ist noch nicht entschieden.
Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung. Massgebend sind die Steuerverwaltung des Kantons Bern und deine Veranlagung.
Was dein Netzbetreiber für Solarstrom zahlt.
6 Rp.pro kWh zahlt der Netzbetreiber 2026 mindestens für eingespeisten Strom aus Anlagen unter 30 kW.
So wird 2026 vergütet.
Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Rückliefervergütung, oft auch Einspeisevergütung genannt, nach dem Marktpreis des Bundes, gemittelt pro Quartal. Im ersten Quartal waren es 10,27 Rappen, im zweiten 3,90 Rappen pro Kilowattstunde. Liegt er tiefer als die gesetzliche Mindestvergütung, bekommst du die Mindestvergütung. Viele Netzbetreiber zahlen zusätzlich etwas dafür, dass sie deinen Strom als Solarstrom weiterverkaufen dürfen (Herkunftsnachweis).
Ab 2027 zählt der Marktpreis im Moment der Einspeisung; die Mindestvergütung bleibt. Je mehr Solarstrom du selbst verbrauchst, desto weniger hängt dein Ertrag von diesen Preisen ab. Ein Batteriespeicher hebt den Eigenverbrauch, auf Wunsch rechnen wir ihn in der Offerte mit.
| Netzbetreiber | Gebiet (Beispiele) | Herkunftsnachweis 2026 |
|---|---|---|
| BKW | grosse Teile des Kantons, vom Seeland bis ins Oberland | 2,0 Rp./kWh (ab 1. April 2026, für Anlagen mit naturemade-star-Zertifikat) |
| ewb | Stadt Bern | nur Gesamtpreis publiziert: mindestens 10,96 Rp./kWh inkl. Nachweis (Minimalvergütung 2026, unter 100 kW) |
| Energie Thun | Thun | 2,5 Rp./kWh |
| ESB | Biel | gemäss Preisblatt |
| Localnet | Burgdorf | 2,0 Rp./kWh |
| IB Langenthal | Langenthal | 1,5 Rp./kWh |
Strom mit den Nachbarn teilen.
Im selben Haus oder am selben Anschluss geht das als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Seit 2026 gibt es zusätzlich die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Solarstrom wird im selben Netzgebiet, höchstens innerhalb der Gemeinde, über das öffentliche Netz verkauft. Die Käufer zahlen dafür 40 Prozent weniger Netzgebühren. Muss der Strom dabei transformiert werden, sind es 20 Prozent weniger. Alle Beteiligten brauchen einen Smart Meter.
Wo wir im Kanton Bern bauen.
Montage im ganzen Kanton.
Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladestationen montieren wir im ganzen Kanton, von Biel und Langenthal bis Thun und ins Oberland. Reinigung und Reparatur gibt es überall als Einzelauftrag, auch für Anlagen, die eine andere Firma gebaut hat.
Service-Abos bieten wir im Umkreis von rund 45 Fahrminuten ab Bern an, unter anderem in Köniz, Ostermundigen, Ittigen, Zollikofen, Muri bei Bern, Belp, Münsingen, Worb, Burgdorf, Thun, Biel und Lyss. Zu den Service-Abos
Was in anderen Kantonen gilt:
Kosten und Unterhalt, kurz erklärt.
Wir klären Meldung, Pflicht und Förderung für dein Dach.
Kostenlosen Dachcheck anfragenHäufige Fragen.
Wer meldet die Solaranlage bei der Gemeinde?
Die Meldung läuft über eBau und muss vor Baubeginn bei der Gemeinde sein. Das übernehmen wir für dich.
Muss ich bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
Nein. Wird mindestens die Hälfte einer Dachfläche neu eingedeckt, musst du nur die Solareignung melden. Eine Pflicht zum Bau folgt daraus nicht.
Gibt es Förderung für einen Batteriespeicher?
Vom Bund und vom Kanton Bern nicht. Einzelne Gemeinden zahlen einen Beitrag, etwa die Stadt Bern über den ewb-Ökofonds.
Bekommt eine Indach-Anlage mehr Förderung?
Ja, ins Dach integrierte Anlagen erhalten pro Kilowatt etwas mehr Einmalvergütung als Anlagen auf dem Dach. Ob Indach zu deinem Dach passt, zeigt der Dachcheck.
Darf ich Solarstrom an meine Nachbarn verkaufen?
Ja. Im selben Haus oder am selben Anschluss als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), seit 2026 innerhalb der Gemeinde auch über das öffentliche Netz als lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die Seite hat den Stand 1. Oktober 2026. Förderung und Vergütung ändern sich regelmässig, ab 2027 zum Beispiel das Vergütungsmodell für eingespeisten Strom. Massgebend sind die verlinkten Quellen.
Woher die Angaben stammen.
- Kantonales Energiegesetz Bern (KEnG) und Energieverordnung (KEnV)
- Kanton Bern: Solarpflicht und Vollzugshilfe EN-Solar BE
- Energiegesetz des Bundes (EnG), Art. 15 und 45a
- Raumplanungsgesetz Art. 18a RPG und Raumplanungsverordnung Art. 32a ff.
- Baubewilligungsdekret Bern (BewD) und Richtlinien baubewilligungsfreie Anlagen
- Merkblatt Solaranlagen an Fassaden (2026)
- Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, und Pronovo: Gesuch stellen
- Förderprogramm Energie Kanton Bern, Leitfaden März 2026
- ewb-Ökofonds: Photovoltaik und Batteriespeicher
- Stadt Thun: Förderprogramm Energie · Stadt Biel: Förderprogramm Klima und Energie
- Steuerverwaltung Bern: Photovoltaik im Privatvermögen
- Bundesrat: Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung ab 2029
- Energieverordnung (EnV), Art. 12, und BFE: Referenzmarktpreise 2026
- Kanton Bern: Zuteilung der Netzgebiete
Stand 1. Oktober 2026. Wir haben jede Angabe an den verlinkten Quellen geprüft; massgebend sind die Originale und die Auskunft deiner Gemeinde. Die Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wir rechnen das für dein Haus durch.
Beim kostenlosen Dachcheck schauen wir uns dein Dach vor Ort an. Was du an Förderung bekommst, steht danach in der Offerte.
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