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Pflicht nach MuKEn erfüllen – und die Anlage so planen, dass sie wirklich zum Haus passt.
Neubau im Kanton Bern – und plötzlich steht die Frage im Raum: Muss da jetzt eine Solaranlage drauf? Und wenn ja, welche? Indach oder Aufdach? Wer plant das eigentlich, der Architekt oder ein Solarbetrieb? Seit 2023 schreibt das kantonale Energiegesetz vor, dass Neubauten einen Teil ihres Stromverbrauchs selbst erzeugen müssen – Photovoltaik ist dabei fast immer die einfachste Lösung.
Seit 2023 planen wir bei Bym Solar Photovoltaikanlagen für Neubauten in Bern, Köniz, Muri, Münsingen und der ganzen Region. Wir kommen früh ins Projekt – idealerweise in der Bauprojektphase, bevor die Dachkonstruktion festgezurrt ist. Als 3S-Fachpartner montieren wir auch Indach-Systeme, die sich bündig in die Dachhaut integrieren. Das sieht nicht nur besser aus, sondern spart beim Neubau oft auch Material, weil die Dachziegel unter den Modulen wegfallen.
Seit dem revidierten Energiegesetz müssen Neubauten im Kanton Bern einen Teil ihres Elektrizitätsbedarfs selbst decken – in der Praxis heisst das fast immer: eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Die Vorgabe orientiert sich an der Energiebezugsfläche (EBF) des Gebäudes. Als Faustregel gilt: rund 10 Watt installierte Leistung pro Quadratmeter EBF, begrenzt auf eine maximale Pflichtgrösse. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 200 m² EBF sind das etwa 2 kWp Pflichtanlage – wirtschaftlich sinnvoll ist meist deutlich mehr.
Eine Solaranlage im Neubau ist kein Nachrüsten, sondern Teil der Bauplanung. Wer früh plant, spart Geld: Kabelwege werden direkt in den Rohbau eingezogen, der Technikraum bekommt Platz für Wechselrichter und allenfalls Speicher, und bei Indach-Lösungen verschwinden die Module bündig in der Dachhaut – ohne separate Dachziegel darunter. Bym Solar setzt sich dafür mit Ihrem Architekten oder Generalplaner an einen Tisch, bevor die Dachstatik und die Sparrenlage definitiv sind.

Wir kommen in der Bauprojektphase ins Projekt – meist direkt nach dem Vorentscheid fürs Dach. Mit Architekt, Bauleitung oder Generalplaner klären wir: Welche Dachflächen sind nutzbar? Wie gross muss die Anlage sein, um die MuKEn-Vorgabe zu erfüllen? Macht Indach oder Aufdach mehr Sinn? Wir liefern eine erste Skizze, Ertragsprognose und grobe Kostenschätzung – so dass die Solaranlage bereits im Baukreditantrag und in der Gesamtofferte abgebildet ist. Für eine vertiefte Planung bietet sich auch unsere Solaranlage-Beratung in Bern an.
Die gesetzliche Pflicht ist das Minimum – wirtschaftlich interessant ist meist die Maximalbelegung. Wir rechnen beide Varianten durch: Pflichtanlage nach MuKEn versus Vollbelegung der nutzbaren Dachfläche. In der Regel ist die Vollbelegung pro zusätzlichem kWp deutlich günstiger, weil das Gerüst, die Anfahrt und der Anschluss ohnehin anfallen. Bei einem Einfamilienhaus mit 200 m² EBF sind statt der 2 kWp Pflichtanlage oft 8 bis 12 kWp realistisch – mit spürbar besserer Amortisation.
Beim Neubau ist Indach häufig die sauberere Wahl. Die Module ersetzen direkt die Dachhaut – keine Ziegel darunter, keine Haken, die nach oben stehen. Das Resultat: eine bündige, ruhige Dachfläche, die vielen Architekten und Bauherrschaften optisch besser gefällt. Als 3S-Fachpartner verbauen wir Indach-Systeme, die für Schweizer Bedingungen zugelassen und wasserdicht sind. Die technischen Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Indach-Solaranlage Installation.
Unser Montageteam kommt, sobald die Dachkonstruktion fertig ist – bei Indach direkt als Teil der Dacheindeckung, bei Aufdach nach Fertigstellung der Ziegelung. Wir koordinieren uns mit Dachdecker, Elektriker und Bauleitung, damit die Zeitfenster passen und niemand auf den anderen warten muss. Nach der Montage übernehmen wir den Anschluss an den Wechselrichter, die Anmeldung beim Netzbetreiber (BKW, EWB oder lokaler Versorger) und die Anmeldung der Einmalvergütung bei Pronovo. Sie bekommen am Schluss ein Übergabedossier mit Schemen, Messprotokollen und allen Garantien.
Bringen Sie uns früh ins Projekt – idealerweise vor der definitiven Dachkonstruktion. Wir prüfen die MuKEn-Vorgabe, rechnen sinnvolle Varianten durch und liefern eine Offerte, die in Ihr Baukreditbudget passt.

Wir begleiten Neubauten in Bern und den Gemeinden rundherum – am häufigsten in Köniz, Ostermundigen, Muri bei Bern, Wabern, Liebefeld, Ittigen, Zollikofen, Bolligen, Worb, Belp und Münsingen. Auch in Thun, Biel, Burgdorf, Steffisburg und Lyss planen wir regelmässig Neubau-Anlagen mit. Weil die Solarpflicht kantonal geregelt ist, gelten in allen Berner Gemeinden dieselben Grundregeln – Unterschiede gibt es vor allem bei Ortsbildschutzzonen und Gestaltungsplänen. Wer die lokalen Vorschriften früh kennt, spart sich Umplanungen. Einen Überblick über alle Gebäudetypen finden Sie auf der Kategorie-Seite Solarenergie-Unternehmen in Bern.
Die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) sind das gemeinsame Regelwerk der kantonalen Energiedirektoren. Der Kanton Bern hat die Vorgaben der MuKEn 2014 ins kantonale Energiegesetz übernommen und 2023 in Kraft gesetzt. Für Bauherrschaften heisst das: Wer neu baut, muss einen Anteil des Elektrizitätsbedarfs am Gebäude selbst erzeugen. Photovoltaik ist die einfachste und meist günstigste Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen – Alternativen wie Kleinwindanlagen oder Biomasse spielen in der Praxis kaum eine Rolle.
Die Faustregel im Kanton Bern: rund 10 Watt installierte Leistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF). Die Pflicht ist nach oben begrenzt, und es gibt Anrechnungsregeln für bestehende Anlagen oder alternative Erzeugung. Konkrete Beispiele:
Das ist das Minimum – wirtschaftlich lohnt sich fast immer eine grössere Anlage. Wer die Dachfläche nur zu einem Drittel belegt, verschenkt den besten Teil der Investition. Die Grenzkosten pro zusätzlichem kWp sind im Neubau niedrig, weil Rüst-, Planungs- und Anschlusskosten nur einmal anfallen.
Solaranlagen auf Neubauten sind im Kanton Bern in der Regel meldepflichtig – nicht baubewilligungspflichtig. Die Meldung läuft über die Gemeinde und wird meist zusammen mit dem Baugesuch für den Neubau eingereicht. Ausnahmen gibt es bei Gebäuden in Ortsbildschutzgebieten, bei Denkmalobjekten oder bei speziellen Gestaltungsplänen. In solchen Fällen braucht es eine Einzelfallprüfung, und genau hier zahlt sich frühe Planung aus: Wer die Anlage schon im Vorentscheid visualisiert, kann auf Einwände der Kommission reagieren, bevor der Baubeginn verschoben wird. Die aktuellen kantonalen Vorschriften und Gesetzesgrundlagen finden Sie beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern.
Beim Neubau stellt sich die Frage Indach versus Aufdach anders als bei bestehenden Dächern. Das Dach ist noch nicht gedeckt – Sie entscheiden, ob es Ziegel gibt und die Module darauf kommen, oder ob die Module direkt die Dachhaut bilden. Indach-Systeme wie die 3S-Module lohnen sich beim Neubau aus drei Gründen: Erstens sparen Sie die Dachziegel unter den Modulen, was Material und Arbeit reduziert. Zweitens bleibt das Dach optisch ruhig – keine aufstehenden Befestigungspunkte, keine sichtbaren Haken. Drittens ist die Gewichtsbelastung auf der Dachkonstruktion gleichmässiger, was bei filigranen Konstruktionen entlastet.
Aufdach bleibt bei Neubauten sinnvoll, wenn das Dach aus gestalterischen Gründen klassisch bleiben soll oder wenn die Anlagengrösse nicht zur Dachfläche passt. Wir rechnen beide Varianten durch und legen die Entscheidung offen auf den Tisch – inklusive Preisunterschied, optischem Effekt und Wartungsaufwand.
In diesen Situationen zahlt sich der frühe Einbezug eines Solarbetriebs im Neubau besonders aus:
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Eine PV-Anlage für ein KMU in Bern kostet zwischen CHF 40'000 und CHF 180'000 – je nach Anlagengrösse (30–150 kWp), Dachtyp und Speicher. Typische Richtwerte: 40 kWp rund CHF 55'000, 80 kWp rund CHF 105'000, 120 kWp rund CHF 150'000. Nach Abzug von Einmalvergütung und kantonaler Förderung reduziert sich die Netto-Investition um CHF 12'000 bis CHF 45'000.
Eine PV-Anlage für KMU amortisiert sich typisch in 7 bis 10 Jahren – deutlich schneller als eine EFH-Anlage, weil der Eigenverbrauch im Betrieb höher liegt. Entscheidend ist, wie gut Ihr Lastprofil zur Sonnenproduktion passt. Bei tagsüber hohem Verbrauch (Werkstatt, Bäckerei, Labor) sind auch 6 Jahre realistisch.
Die Abgrenzung liegt bei rund 150 kWp und der Dachfläche. Eine KMU-Anlage auf einem Handwerksbetrieb oder einer Praxis bewegt sich zwischen 30 und 150 kWp. Eine gewerbliche Solaranlage auf einer Produktionshalle oder einem Logistikzentrum beginnt meist ab 150 kWp und hat andere Anforderungen an Lastmanagement und Netzanschluss – Details dazu auf unserer Seite zur gewerblichen Solaranlage.
Ja, beides ist möglich. Beim Leasing zahlen Sie monatliche Raten, die Anlage gehört Ihnen nach Laufzeitende. Beim Contracting übernimmt ein Partner die Investition und Sie kaufen den erzeugten Strom zu einem fixen Tarif unterhalb Ihres Netzstrompreises – ohne Eigenkapital. Wir rechnen beide Varianten durch und zeigen Ihnen den Unterschied zum Direktkauf.
In der Regel nicht. Wir planen die Montage so, dass der Betrieb weiterläuft. Bei komplexeren Anlagen arbeiten wir in Etappen oder nutzen Randzeiten (abends, samstags). Bei einer Metzgerei in Bümpliz haben wir zum Beispiel so geplant, dass die Kühlräume durchgehend liefen – während wir oben das Dach montierten.
KMU-Anlagen ab 30 kWp erhalten die Grosse Einmalvergütung (GREIV) von Pronovo – je nach Grösse zwischen CHF 15'000 und CHF 50'000. Der Kanton Bern gewährt zusätzlich eine kantonale Förderung, solange das Budget reicht. Und Sie können die Investition steuerlich geltend machen – als Unterhalt oder durch Abschreibung. Wir übernehmen die Förderanträge für Sie.