Eigenstromerzeugung von beginn einplanen.

Solaranlage im Neubau planen

Pflicht nach MuKEn erfüllen – und die Anlage so planen, dass sie wirklich zum Haus passt.

Neubau im Kanton Bern – und plötzlich steht die Frage im Raum: Muss da jetzt eine Solaranlage drauf? Und wenn ja, welche? Indach oder Aufdach? Wer plant das eigentlich, der Architekt oder ein Solarbetrieb? Seit 2023 schreibt das kantonale Energiegesetz vor, dass Neubauten einen Teil ihres Stromverbrauchs selbst erzeugen müssen – Photovoltaik ist dabei fast immer die einfachste Lösung.

Seit 2023 planen wir bei Bym Solar Photovoltaikanlagen für Neubauten in Bern, Köniz, Muri, Münsingen und der ganzen Region. Wir kommen früh ins Projekt – idealerweise in der Bauprojektphase, bevor die Dachkonstruktion festgezurrt ist. Als 3S-Fachpartner montieren wir auch Indach-Systeme, die sich bündig in die Dachhaut integrieren. Das sieht nicht nur besser aus, sondern spart beim Neubau oft auch Material, weil die Dachziegel unter den Modulen wegfallen.

MuKEn-konforme Planung
3S-Fachpartner Indach
Planung mit dem Architekten

Was bedeutet die Solarpflicht für Ihren Neubau im Kanton Bern?

Seit dem revidierten Energiegesetz müssen Neubauten im Kanton Bern einen Teil ihres Elektrizitätsbedarfs selbst decken – in der Praxis heisst das fast immer: eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Die Vorgabe orientiert sich an der Energiebezugsfläche (EBF) des Gebäudes. Als Faustregel gilt: rund 10 Watt installierte Leistung pro Quadratmeter EBF, begrenzt auf eine maximale Pflichtgrösse. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 200 m² EBF sind das etwa 2 kWp Pflichtanlage – wirtschaftlich sinnvoll ist meist deutlich mehr.

Eine Solaranlage im Neubau ist kein Nachrüsten, sondern Teil der Bauplanung. Wer früh plant, spart Geld: Kabelwege werden direkt in den Rohbau eingezogen, der Technikraum bekommt Platz für Wechselrichter und allenfalls Speicher, und bei Indach-Lösungen verschwinden die Module bündig in der Dachhaut – ohne separate Dachziegel darunter. Bym Solar setzt sich dafür mit Ihrem Architekten oder Generalplaner an einen Tisch, bevor die Dachstatik und die Sparrenlage definitiv sind.

Techniker in gelbem T-Shirt montiert Solarpanels auf einem Dach vor grünem Laub im Sonnenschein.
LEISTUNGEN IM DETAIL

Was wir im Neubau-Projekt übernehmen

Solaranlage im Neubau – wir planen mit Ihrem Architekten mit.

Bringen Sie uns früh ins Projekt – idealerweise vor der definitiven Dachkonstruktion. Wir prüfen die MuKEn-Vorgabe, rechnen sinnvolle Varianten durch und liefern eine Offerte, die in Ihr Baukreditbudget passt.

Neubau-Projekte in Bern und Umgebung

Wir begleiten Neubauten in Bern und den Gemeinden rundherum – am häufigsten in Köniz, Ostermundigen, Muri bei Bern, Wabern, Liebefeld, Ittigen, Zollikofen, Bolligen, Worb, Belp und Münsingen. Auch in Thun, Biel, Burgdorf, Steffisburg und Lyss planen wir regelmässig Neubau-Anlagen mit. Weil die Solarpflicht kantonal geregelt ist, gelten in allen Berner Gemeinden dieselben Grundregeln – Unterschiede gibt es vor allem bei Ortsbildschutzzonen und Gestaltungsplänen. Wer die lokalen Vorschriften früh kennt, spart sich Umplanungen. Einen Überblick über alle Gebäudetypen finden Sie auf der Kategorie-Seite Solarenergie-Unternehmen in Bern.

MuKEn und Baupflicht – was gilt beim Neubau in Bern?

Was sind die MuKEn und warum betreffen sie Ihren Neubau?

Die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) sind das gemeinsame Regelwerk der kantonalen Energiedirektoren. Der Kanton Bern hat die Vorgaben der MuKEn 2014 ins kantonale Energiegesetz übernommen und 2023 in Kraft gesetzt. Für Bauherrschaften heisst das: Wer neu baut, muss einen Anteil des Elektrizitätsbedarfs am Gebäude selbst erzeugen. Photovoltaik ist die einfachste und meist günstigste Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen – Alternativen wie Kleinwindanlagen oder Biomasse spielen in der Praxis kaum eine Rolle.

Wie gross muss die Pflichtanlage sein?

Die Faustregel im Kanton Bern: rund 10 Watt installierte Leistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF). Die Pflicht ist nach oben begrenzt, und es gibt Anrechnungsregeln für bestehende Anlagen oder alternative Erzeugung. Konkrete Beispiele:

  • Einfamilienhaus, 180 m² EBF: rund 1.8 kWp Pflichtanlage
  • Einfamilienhaus, 250 m² EBF: rund 2.5 kWp Pflichtanlage
  • Mehrfamilienhaus, 600 m² EBF: rund 6 kWp Pflichtanlage
  • Gewerbebau, 1'500 m² EBF: bis zur Obergrenze der Pflicht

Das ist das Minimum – wirtschaftlich lohnt sich fast immer eine grössere Anlage. Wer die Dachfläche nur zu einem Drittel belegt, verschenkt den besten Teil der Investition. Die Grenzkosten pro zusätzlichem kWp sind im Neubau niedrig, weil Rüst-, Planungs- und Anschlusskosten nur einmal anfallen.

Baubewilligung, Meldung und Ortsbildschutz

Solaranlagen auf Neubauten sind im Kanton Bern in der Regel meldepflichtig – nicht baubewilligungspflichtig. Die Meldung läuft über die Gemeinde und wird meist zusammen mit dem Baugesuch für den Neubau eingereicht. Ausnahmen gibt es bei Gebäuden in Ortsbildschutzgebieten, bei Denkmalobjekten oder bei speziellen Gestaltungsplänen. In solchen Fällen braucht es eine Einzelfallprüfung, und genau hier zahlt sich frühe Planung aus: Wer die Anlage schon im Vorentscheid visualisiert, kann auf Einwände der Kommission reagieren, bevor der Baubeginn verschoben wird. Die aktuellen kantonalen Vorschriften und Gesetzesgrundlagen finden Sie beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern.

Indach oder Aufdach – und warum das im Neubau anders ist als bei Sanierungen

Beim Neubau stellt sich die Frage Indach versus Aufdach anders als bei bestehenden Dächern. Das Dach ist noch nicht gedeckt – Sie entscheiden, ob es Ziegel gibt und die Module darauf kommen, oder ob die Module direkt die Dachhaut bilden. Indach-Systeme wie die 3S-Module lohnen sich beim Neubau aus drei Gründen: Erstens sparen Sie die Dachziegel unter den Modulen, was Material und Arbeit reduziert. Zweitens bleibt das Dach optisch ruhig – keine aufstehenden Befestigungspunkte, keine sichtbaren Haken. Drittens ist die Gewichtsbelastung auf der Dachkonstruktion gleichmässiger, was bei filigranen Konstruktionen entlastet.

Aufdach bleibt bei Neubauten sinnvoll, wenn das Dach aus gestalterischen Gründen klassisch bleiben soll oder wenn die Anlagengrösse nicht zur Dachfläche passt. Wir rechnen beide Varianten durch und legen die Entscheidung offen auf den Tisch – inklusive Preisunterschied, optischem Effekt und Wartungsaufwand.

Wann lohnt sich die frühe Einplanung besonders?

In diesen Situationen zahlt sich der frühe Einbezug eines Solarbetriebs im Neubau besonders aus:

  • Sie planen ein Minergie- oder Plus-Energie-Haus, bei dem die PV-Anlage Teil des Energiekonzepts ist
  • Das Dach ist filigran konstruiert und jede unnötige Last soll vermieden werden
  • Sie wollen eine Wärmepumpe und später ein Elektroauto betreiben – dann braucht die Anlage grössere Reserven
  • Sie legen Wert auf eine bündige, architektonisch ruhige Dachfläche (Indach)
  • Der Baukredit soll die Solaranlage gleich mit abdecken – dann müssen Kosten und Leistung früh im Baukreditantrag stehen
  • Ein Speicher ist von Anfang an eingeplant und der Technikraum muss entsprechend dimensioniert sein
  • Die Liegenschaft steht in einer Ortsbildschutzzone und die Dachgestaltung muss mit der Gemeinde abgestimmt werden
Large photovoltaic panel array

Häufige Fragen zur PV-Anlage für KMU in Bern

Was kostet eine PV-Anlage für ein KMU in Bern?

Eine PV-Anlage für ein KMU in Bern kostet zwischen CHF 40'000 und CHF 180'000 – je nach Anlagengrösse (30–150 kWp), Dachtyp und Speicher. Typische Richtwerte: 40 kWp rund CHF 55'000, 80 kWp rund CHF 105'000, 120 kWp rund CHF 150'000. Nach Abzug von Einmalvergütung und kantonaler Förderung reduziert sich die Netto-Investition um CHF 12'000 bis CHF 45'000.

Wie lange dauert die Amortisation einer KMU-Solaranlage?

Eine PV-Anlage für KMU amortisiert sich typisch in 7 bis 10 Jahren – deutlich schneller als eine EFH-Anlage, weil der Eigenverbrauch im Betrieb höher liegt. Entscheidend ist, wie gut Ihr Lastprofil zur Sonnenproduktion passt. Bei tagsüber hohem Verbrauch (Werkstatt, Bäckerei, Labor) sind auch 6 Jahre realistisch.

Was unterscheidet eine KMU-Anlage von einer grossen Gewerbeanlage?

Die Abgrenzung liegt bei rund 150 kWp und der Dachfläche. Eine KMU-Anlage auf einem Handwerksbetrieb oder einer Praxis bewegt sich zwischen 30 und 150 kWp. Eine gewerbliche Solaranlage auf einer Produktionshalle oder einem Logistikzentrum beginnt meist ab 150 kWp und hat andere Anforderungen an Lastmanagement und Netzanschluss – Details dazu auf unserer Seite zur gewerblichen Solaranlage.

Kann mein KMU die PV-Anlage leasen oder über Contracting beziehen?

Ja, beides ist möglich. Beim Leasing zahlen Sie monatliche Raten, die Anlage gehört Ihnen nach Laufzeitende. Beim Contracting übernimmt ein Partner die Investition und Sie kaufen den erzeugten Strom zu einem fixen Tarif unterhalb Ihres Netzstrompreises – ohne Eigenkapital. Wir rechnen beide Varianten durch und zeigen Ihnen den Unterschied zum Direktkauf.

Muss mein Betrieb während der Montage stillstehen?

In der Regel nicht. Wir planen die Montage so, dass der Betrieb weiterläuft. Bei komplexeren Anlagen arbeiten wir in Etappen oder nutzen Randzeiten (abends, samstags). Bei einer Metzgerei in Bümpliz haben wir zum Beispiel so geplant, dass die Kühlräume durchgehend liefen – während wir oben das Dach montierten.

Welche Förderung gibt es für KMU-Solaranlagen in Bern?

KMU-Anlagen ab 30 kWp erhalten die Grosse Einmalvergütung (GREIV) von Pronovo – je nach Grösse zwischen CHF 15'000 und CHF 50'000. Der Kanton Bern gewährt zusätzlich eine kantonale Förderung, solange das Budget reicht. Und Sie können die Investition steuerlich geltend machen – als Unterhalt oder durch Abschreibung. Wir übernehmen die Förderanträge für Sie.

Bereit, den Schritt zu machen? Holen Sie sich noch heute Ihr Angebot.