E-Mobilität im Mehrfamilienhaus – sauber gelöst.

Ladestation in der Tiefgarage – Installation für Mehrfamilienhäuser in Bern

Lastmanagement, Brandschutz, Stockwerkeigentum – wir planen und installieren Ladeinfrastruktur für MFH-Tiefgaragen in Bern.

Ihr Mehrfamilienhaus hat eine Tiefgarage, aber keine Lademöglichkeit fürs E-Auto? So geht es vielen Stockwerkeigentümern und Verwaltungen in Bern. Die Installation ist komplexer als am Einfamilienhaus: begrenzte Anschlussleistung, Brandschutzvorschriften, lange Kabelwege und ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Ohne saubere Planung wird es teuer – oder scheitert ganz.

Bym Solar plant und installiert Ladestationen in Tiefgaragen – seit 2023, mit eigenem Team in Bern. Wir übernehmen die technische Abklärung, koordinieren mit der Verwaltung und installieren Einzel- oder Mehrfachlösungen mit Lastmanagement. So laden mehrere E-Autos gleichzeitig, ohne dass die Gebäudesicherung auslöst.

Tiefgarage MFH
Lastmanagement
3S & Swissolar zertifiziert

Warum ist eine Ladestation in der Tiefgarage komplexer als am Einfamilienhaus?

Am Einfamilienhaus hängt die Wallbox zwei Meter neben dem Sicherungskasten. In einer Tiefgarage sieht das anders aus: Die Zuleitung muss oft über 20 bis 50 Meter vom Hauptverteiler zum Parkplatz gezogen werden. Das Gebäude hat eine begrenzte Anschlussleistung, die sich alle Wohnungen teilen. Dazu kommen Brandschutzvorschriften nach SIA 2060, Bewilligungen der Eigentümerversammlung und die Frage, wer die Kosten trägt – der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft.

Genau hier setzen wir an. Bym Solar kennt die Gegebenheiten in Berner Tiefgaragen: enge Platzverhältnisse, unterschiedliche Gebäudetechnik, verschiedene Verwaltungsmodelle. Wir planen die Ladeinfrastruktur so, dass sie heute funktioniert und morgen erweiterbar ist – mit dynamischem Lastmanagement, das die vorhandene Leistung intelligent auf alle Ladepunkte verteilt.

Techniker in gelbem T-Shirt montiert Solarpanels auf einem Dach vor grünem Laub im Sonnenschein.
LEISTUNGEN IM DETAIL

Was wir bei einer Tiefgaragen-Installation konkret tun

Ladestation in der Tiefgarage – bereit für den nächsten Schritt?

Sagen Sie uns, wie viele Parkplätze Ihre Tiefgarage hat und wie viele Ladepunkte Sie brauchen. Wir kommen vorbei, prüfen die technische Machbarkeit und erstellen eine klare Offerte. Falls Sie Unterlagen für die Eigentümerversammlung brauchen – auch das übernehmen wir.

Ladestationen in Tiefgaragen – der MFH-Markt in Bern wächst

Die Nachfrage nach Ladestationen in Tiefgaragen hat sich in Bern in den letzten zwei Jahren deutlich beschleunigt. Der Grund: Immer mehr Stockwerkeigentümer kaufen Elektroautos – und wollen dort laden, wo ihr Auto steht. Gleichzeitig steigt der Druck von aussen: Neubauten im Kanton Bern müssen gemäss den kantonalen Energievorschriften Leerrohr-Vorinstallationen für Ladestationen vorsehen. Bei Bestandsbauten fehlt diese Infrastruktur meist komplett.

Bym Solar ist in der ganzen Region Bern unterwegs: von Liegenschaften in Köniz und Ostermundigen über Überbauungen in Muri bei Bern und Ittigen bis zu grösseren Projekten in Wabern und Liebefeld. Auch Verwaltungen aus Bolligen, Zollikofen und Münchenbuchsee melden sich zunehmend bei uns.

Was Stockwerkeigentümer und Verwaltungen wissen müssen

Was kostet eine Ladestation in der Tiefgarage?

Die Kosten hängen von zwei Faktoren ab: der Grunderschliessung und dem einzelnen Ladepunkt. Die Grunderschliessung – Kabeltrasse, Hauptzuleitung, Unterverteilung – liegt bei CHF 8'000 bis CHF 15'000 für ein typisches MFH mit 10 bis 20 Parkplätzen. Pro einzelnem Ladepunkt rechnen Sie mit CHF 2'500 bis CHF 5'000, je nach Kabellänge und Wallbox-Modell. Wichtig: Die Grunderschliessung fällt nur einmal an und wird auf alle Ladepunkte umgelegt.

Brauche ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung?

Ja. Die Tiefgarage gehört in den meisten Fällen zum Gemeinschaftseigentum. Die Installation einer Ladeinfrastruktur gilt als nützliche bauliche Massnahme und braucht ein qualifiziertes Mehr der Eigentümerversammlung. Wir bereiten die Unterlagen für den Antrag vor: technisches Konzept, Kostenübersicht und Finanzierungsmodelle. So können Sie den Antrag gut vorbereitet einreichen.

Welche Normen gelten für Ladestationen in Tiefgaragen?

Die beiden wichtigsten Normen sind die NIN (Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000) und die SIA 2060. Die NIN regelt die Elektroinstallation, die SIA 2060 ist spezifisch für Ladeinfrastruktur in Gebäuden – sie definiert Anforderungen an Brandschutz, Lastmanagement und die Dimensionierung der Elektroanlage. Jede Installation muss von einem berechtigten Elektroinstallateur ausgeführt und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Laut CKW ist für Wallboxen bis 11 kW eine einfache Meldung ausreichend, ab 11 kW braucht es eine Bewilligung.

Wie funktioniert die Kostenaufteilung im Stockwerkeigentum?

Es gibt zwei gängige Modelle. Erstens: Die Gemeinschaft finanziert die Grunderschliessung aus dem Erneuerungsfonds, die einzelnen Eigentümer zahlen ihren Ladepunkt selbst. Zweitens: Jeder Eigentümer, der einen Ladepunkt will, zahlt seinen Anteil an der Grunderschliessung plus den eigenen Ladepunkt. Das zweite Modell ist fairer, aber schwerer durchzusetzen. Wir stellen Ihnen beide Varianten transparent dar, damit die Versammlung eine informierte Entscheidung treffen kann.

Solarstrom und E-Mobilität im Mehrfamilienhaus

Die Kombination von Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus und Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage ist der nächste logische Schritt. In einer Zusammenschlussgemeinschaft zum Eigenverbrauch (ZEV) produziert das Dach Solarstrom, den die Bewohner direkt nutzen – auch zum Laden ihrer E-Autos. Das senkt die Stromkosten für alle Beteiligten und macht das Gebäude attraktiver für Mieter und Käufer.

Mit einem intelligenten Lastmanagement steuern wir, wann die E-Autos laden: bevorzugt dann, wenn die Solaranlage Überschuss produziert. In Kombination mit einem Batteriespeicher lässt sich der Solarstrom auch abends und nachts fürs Laden nutzen. Das Ergebnis: Die Eigentümer fahren günstiger, der Eigenverbrauch der Solaranlage steigt, und die Liegenschaft gewinnt an Wert.

Wann brauchen Sie eine Ladestation in der Tiefgarage?

Diese Situationen kennen wir aus der Praxis:

  • Ein Stockwerkeigentümer hat ein E-Auto bestellt und will seinen Parkplatz mit einer Wallbox ausrüsten
  • Mehrere Bewohner fragen gleichzeitig nach Lademöglichkeiten – die Verwaltung braucht ein Gesamtkonzept
  • Ein Neubau wird geplant und die Ladeinfrastruktur soll von Anfang an mit eingeplant werden
  • Die bestehende Anlage hat nur einen Ladepunkt und soll auf mehrere erweitert werden
  • Die Verwaltung will die Liegenschaft zukunftssicher machen und den Gebäudewert steigern
Large photovoltaic panel array

Häufig gestellte Fragen zur Ladestation in der Tiefgarage

Was kostet eine Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses?

Die Kosten setzen sich aus der Grunderschliessung und dem einzelnen Ladepunkt zusammen. Die Grunderschliessung liegt bei CHF 8'000 bis CHF 15'000 für ein MFH mit 10 bis 20 Parkplätzen. Pro Ladepunkt rechnen Sie mit CHF 2'500 bis CHF 5'000. Die Grunderschliessung wird in der Regel auf alle beteiligten Eigentümer aufgeteilt.

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümerversammlung für eine Ladestation?

Ja. Die Tiefgarage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die Installation einer Ladeinfrastruktur gilt als nützliche bauliche Massnahme und braucht ein qualifiziertes Mehr der Versammlung. Bym Solar bereitet die technischen Unterlagen und die Kostenübersicht für Ihren Antrag vor.

Brauche ich einen Batteriespeicher für die Kombination?

Nicht zwingend. Das E-Auto selbst ist ein sehr guter Speicher – es nimmt den Solarüberschuss tagsüber auf. Ein zusätzlicher Hausspeicher lohnt sich vor allem, wenn Sie abends viel Strom verbrauchen oder bei Stromausfällen eine Notstromversorgung wollen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Energieberatung für Photovoltaik-Systeme.

Wie viele Ladepunkte kann eine Tiefgarage haben?

Das hängt von der verfügbaren Anschlussleistung ab. Mit einem dynamischen Lastmanagement verteilen sich mehrere Ladepunkte die vorhandene Leistung. So können in einem typischen MFH 10 oder mehr Ladepunkte betrieben werden, auch wenn die Leistung nur für 2 bis 3 gleichzeitige Vollladungen reicht.

Welche Normen gelten für Ladestationen in Tiefgaragen in der Schweiz?

Die NIN (Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000) regelt die Elektroinstallation, die SIA 2060 definiert die Anforderungen spezifisch für Ladeinfrastruktur in Gebäuden – inklusive Brandschutz und Lastmanagement. Jede Installation muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Kann ich die Ladestation mit einer Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus kombinieren?

Ja, und das lohnt sich. In einer ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) nutzen die Bewohner den Solarstrom vom Dach direkt – auch zum Laden. Mit Lastmanagement laden die E-Autos bevorzugt bei Solarüberschuss. Mehr dazu auf unserer Seite zu Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser.

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